GRUNDSCHULE
Geschwister-Scholl-Schule Neuwied
Willkommen auf unserer Homepage!
Erfahren Sie alles über die Geschwister-Scholl-Schule Neuwied, das Leben an unserer Schule und wichtige Termine.
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MASERNSCHUTZGESETZ
Ab 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz. Das Gesetz sieht u. a. vor, dass alle Schülerinnen und Schüler ihre Immunität gegen Masern nachweisen müssen. Was das genau für Sie bedeutet, entnehmen Sie bitte dem Informationsschreiben:
Kontakt
Unser Sekretariat hat montags-donnerstags von 07:15-13:00 Uhr geöffnet. Freitags bleibt das Sekretariat geschlossen.
Außerhalb der Öffnungszeiten haben Sie die Möglichkeit eine E-Mail zu schreiben, oder eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter zu hinterlassen.
Mail: [email protected]
Telefon: 02631 23379
In dringenden Notfällen erreichen Sie Mitarbeiter der Ganztagsschule an Schultagen montags-donnerstags von 12:00-16:00 Uhr unter:
0172 9422283
Benachrichtigungspflichtige Krankheiten
Wenn Ihr Kind an einer der nachfolgend aufgelisteten Krankheiten erkrankt ist oder einen entsprechenden Erreger ausscheidet, sind Sie verpflichtet, dies der Schule umgehend mitzuteilen. Nur so können die Mitschüler, aber auch möglicherweise schwangere Frauen (Mütter wie Lehrerinnen) sowie Geschwisterkinder vor möglicherweise schweren Komplikationen durch eine Ansteckung geschützt werden. Selbstverständlich wird hierbei der Schutz Ihrer Privatsphäre berücksichtigt! Es können dann aber mit Hilfe Ihrer Mitwirkung allgemeine Informationen über den Ausbruch einer ansteckenden Krankheit gegeben werden, so dass sich ansteckungsgefährdete Personen schützen können.
Bitte fragen Sie Ihren Arzt sicherheitshalber immer, ob es sich bei der Krankheit Ihres Kindes um eine meldepflichtige Erkrankung handelt, denn nicht immer denkt dieser gerade selbst daran, Sie zu informieren.
Cholera
Diphtherie
Enteritis durch enterohämorrhagische E. coli (EHEC)
virusbedingtes hämorrhagisches Fieber
Haemophilus influenzae Typ b-Meningitis
Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte)
Keuchhusten
ansteckungsfähige Lungentuberkulose
Masern
Meningokokken-InfektionMumps
Paratyphus
Pest
Poliomyelitis
Scabies (Krätze)
Scharlach oder sonstige Streptococcus pyogenes-Infektionen
Shigellose (Ruhr)
Typhus abdominalis
Virushepatitis A oder E
Windpocken
Infektiöse Gastroenteritis, Alter bis 6 Jahre
Kopflausbefall
Erregerausscheidung: Vibriae cholerae 1 oder 139 / Corynebacterium diphtheriae (Toxin bildend) / Salmonella Typhi / Salmonella Paratyphi / Shigella sp. / Enterohämorrhagisches E. coli (EHEC)
Auch bei nicht meldepflichtigen Erkrankungen wie z.B. Ringelröteln ist es hilfreich, wenn Sie die Schule informieren, da diese bei ungeborenen Kindern zu schweren Komplikationen führen können.